Radiokarbondatierung deutet auf Popotla-Karte als Kopie aus den 1950ern statt als Original aus dem 16. Jahrhundert hin

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Radiokarbondatierung deutet auf Popotla-Karte als Kopie aus den 1950ern statt als Original aus dem 16. Jahrhundert hin-1

Vorläufige Ergebnisse der Radiokarbondatierung der Popotla-Karte, einem Artefakt, das in der Nationalen Bibliothek für Anthropologie und Geschichte (BNAH) aufbewahrt wird, deuten auf eine signifikante Neubewertung ihres angenommenen Alters hin. Das analysierte Hautmaterial scheint demnach auf etwa das Jahr 1950 zu datieren. Diese Feststellung stellt die langjährige Zuschreibung des Dokuments in das 16. Jahrhundert fundamental infrage. Diese frühere Einordnung basierte maßgeblich auf der Beschreibung des Archäologen Alfonso Caso aus dem Jahr 1947, der das Stück als präspanischen Kodex charakterisierte. Die Anthropologin Isabel Bueno, welche die aktuelle Untersuchung leitet, bestätigte das vorläufige Ergebnis von 1950 und merkte an, dass der wissenschaftliche Konsens bisher stark auf Casos früherer Festlegung beruhte.

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Frau Bueno begann ihre Beschäftigung mit dem bildhaften Kodex bereits im Jahr 2010. Die Genehmigungen für die physische Analyse wurden erst im Juli 2025 vom Nationalen Institut für Anthropologie und Geschichte (INAH) eingeholt. Die umfassende, multidisziplinäre Studie nutzt verschiedene kodikologische Methoden. Dazu gehören forensische Beleuchtung, die Analyse chemischer Pigmente sowie die Untersuchung der mikroskopischen Faserstruktur. Die chemische Begutachtung der Farbgebung der Karte zeigte das Vorhandensein von Blei und Arsen. Solche Substanzen sind häufig Bestandteil moderner Farbformulierungen, was die jüngere Datierung untermauert. Diese Beweislage legt stark nahe, dass es sich bei dem untersuchten Material um eine zeitgenössische Reproduktion eines Originaldokuments handelt, dessen Verbleib momentan unbekannt ist.

Die Forschungsarbeit unter der Leitung von Bueno legt nahe, dass der ursprüngliche Kodex spätestens 1866 im Nationalmuseum hätte katalogisiert werden müssen. Dies geschah im Anschluss an eine Anordnung von Kaiser Maximilian, welche die Erstellung des Originals veranlasste. Historische Aufzeichnungen weisen darauf hin, dass Dominik Bilimek, der nach Maximilians Hinrichtung im Jahr 1867 die Leitung des Nationalmuseums übernahm, möglicherweise für die Weiterleitung bestimmter Kopien nach Europa verantwortlich war. Die fortlaufende Untersuchung, an der Spezialisten der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko (UNAM) sowie der Universität Warschau beteiligt sind, soll Anfang 2026 abgeschlossen werden.

Die Forschung hat bereits mindestens drei weitere Versionen neben der untersuchten Hautprobe dokumentiert. Dazu zählt eine Abschrift aus dem Jahr 1720, angefertigt von Gómez de Orozco auf halbtransparentem Papier. Eine dritte Fassung existiert auf Albenepapier aus dem 20. Jahrhundert, welche möglicherweise von Caso selbst in den späten 1940er Jahren in Auftrag gegeben wurde. Darüber hinaus sind zwei weitere Kopien in Wien verzeichnet, genauer gesagt in der Kartenabteilung der Österreichischen Nationalbibliothek, die als eine der weltweit führenden Institutionen für kartografische Sammlungen gilt.

Frau Bueno betrachtet dieses Ergebnis als eine Chance zur wissenschaftlichen Korrektur. Sie vertritt die Ansicht, dass indigene Kartografie eine grundlegend andere Lesart erfordert, als sie Caso seinerzeit annahm. Dies macht eine Neuinterpretation der dargestellten räumlichen Verhältnisse unabdingbar. Um das Rätsel um die Herkunft endgültig zu lösen, hat das Team eine Gegenprobe vom INAH angefordert, um sie mit den ersten Radiokarbondaten abzugleichen.

Die Fortschritte der Untersuchung sollen am Freitag, dem 28. November 2025, im Rahmen eines vom INAH organisierten Kolloquiums im Nationalmuseum für Anthropologie präsentiert werden. Die Wiener Kopien, die sich durch eine bessere Erhaltung auszeichnen, haben der Forschung geholfen, feine Nuancen aufzudecken, die in den mexikanischen Reproduktionen verloren gegangen sind. Bueno vermutet, dass die ursprüngliche Karte auf einem sogenannten „primordialen Titel“ beruht – einem juristischen Dokument, das die Einwohner von Popotla zur Geltendmachung ihrer Landansprüche nutzten.

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Quellen

  • EL PAÍS

  • EL PAÍS

  • Secretaría de Cultura - Gob MX

  • SciELO México

  • INAH

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