Bedenken wegen Ethanolrückständen in Backwaren und Forderungen nach transparenterer Kennzeichnung

Bearbeitet von: firstname lastname

Bedenken wegen Ethanolrückständen in Backwaren und Forderungen nach transparenterer Kennzeichnung-1

Weltweit wachsen die Bedenken hinsichtlich Spuren von Ethanol, die in gängigen Backwaren wie Brötchen und Kuchen nachweisbar sind. Diese Rückstände entstehen entweder durch natürliche Fermentationsprozesse, wie sie bei Hefeprodukten auftreten können, oder durch die gezielte Zugabe von Ethanol zur Konservierung oder als Lösungsmittel für Aromastoffe. Einzelhändler in der Schweiz, darunter Migros und Coop, haben die minimalen Alkoholspuren in ihren Produkten bestätigt. Sie betonen, dass diese Mengen für den normalen Verzehr als unbedenklich gelten und das Ethanol oft bereits beim Öffnen der Verpackung oder durch Erhitzung entweicht. Lidl beispielsweise sprüht nach dem Backen Ethanol auf seine Burger-Brioches, um die Haltbarkeit zu verlängern, eine in der Backwarenindustrie etablierte Methode.

Verbraucherschutzorganisationen äußern jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen, insbesondere bei Kindern. Es besteht die Sorge, dass eine frühe Exposition gegenüber dem Geschmack von Alkohol die Hemmschwelle für einen späteren Konsum senken könnte, weshalb Eltern geraten wird, Produkte mit erkennbarem alkoholischem Aroma zu meiden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert, dass die Deklaration von Alkohol als Konservierungsmittel oder Lösungsmittel für Aromen häufig nicht im leicht lesbaren Zutatenverzeichnis auf der Rückseite der Verpackung erscheint oder unter Umständen gar nicht gekennzeichnet werden muss, wenn es lediglich als Lösungsmittel für Fruchtauszüge dient.

Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband hebt hervor, dass viele Verbraucher die kleingedruckten Angaben übersehen. Dies stellt ein Problem für Kinder und Personen dar, die bewusst auf Alkohol verzichten. Organisationen wie Sucht Schweiz warnen davor, dass selbst geringste Mengen bei Personen, die sich von einer Alkoholabhängigkeit erholen, ein erhebliches Risiko darstellen können. Geruch oder Geschmack können sogenannte Craving-Trigger auslösen, was zu einem Rückfall führen kann, wobei Rückfälle als Teil des normalen Verlaufs einer Suchttherapie betrachtet werden.

Angesichts dieser Implikationen fordern Experten eine dringende Verbesserung der Kennzeichnungsvorschriften. Befürwortet wird die Einführung klarer Warnhinweise auf der Vorderseite der Verpackung für Ethanol-Gehalte, insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Schwangere. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt die Forderung nach einer deutlicheren Kennzeichnung und hält bei festen Lebensmitteln die Angabe in Gramm anstelle der Volumenprozent für sinnvoller, da das Volumen schwer zu bestimmen ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft zudem den Zusatzstoff Alkohol, der bei Aromaträgern unter 0,2 Volumenprozent liegen könnte.

Die Debatte um die Transparenz bei Lebensmittelzusätzen, vergleichbar mit Diskussionen um PFAS-Chemikalien in der Schweiz, unterstreicht das wachsende Bedürfnis nach umfassendem Gesundheitsschutz durch klarere Deklarationen. In der Schweiz trat am 1. Februar 2024 eine Revision des Lebensmittelrechts in Kraft, die unter anderem für Bäckereien und den Detailhandel eine schriftliche Angabe des Produktionslandes von Backwaren im Offenverkauf vorschreibt, um den Täuschungsschutz zu stärken.

5 Ansichten

Quellen

  • Der Bund

  • Kassensturz Espresso

  • Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Bäckerwelt

  • Kölner Stadt-Anzeiger

  • Verbraucherzentrale.de

Haben Sie einen Fehler oder eine Ungenauigkeit festgestellt?Wir werden Ihre Kommentare so schnell wie möglich berücksichtigen.